Subsidiarität in der Sozialhilfe
Beginn: | 17. Sep. 2025 |
Kurs-Nr.: | 06/2025 |
Freie Plätze: | 17 von 20 |
Preis: | 110,00 CHF |
Ort: | Coop Tagungszentrum, Muttenz |
Beschreibung
Subsidiarität in der Sozialhilfe
Die wirtschaftliche Hilfe ist subsidiär zu den Leistungen der Sozialversicherungen und den übrigen Sozialleistungen (AHV, IV, EL, ALV, Alimentenbevorschussung, Stipendien etc.). Die Sozialhilfeorgane müssen dafür besorgt sein, dass der Klient bzw. die Klientin über die Ansprüche gegenüber anderen öffentlichen Leistungsträgern informiert wird und davon Gebrauch machen bzw. sich dort anmelden kann. Der Klient bzw. die Klientin ist bei der Geltendmachung solcher Ansprüche soweit nötig zu unterstützen. Zudem hat er bzw. sie Anrecht auf wirtschaftliche Hilfe, wenn er bzw. sie sich bis zur Auszahlung solcher Leistungen in einer Notlage befindet.
Das Modul gibt einen Überblick über die Leistungen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind, und zeigt die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in der Sozialhilfe auf. Die Teilnehmenden vertiefen das erworbene Wissen anhand von Übungsbeispielen.
Datum und Ort
Donnerstag, 17. September 2025, 18.00 - 21.00 Uhr
Coop Tagungszentrum, Seminarstr. 12 - 22, Muttenz
Inhalte
Oben genannten und weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Subsidiarität in der Sozialhilfe geht die Kursleiterin gemeinsam mit den Kursteilnehmenden nach und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, Bedingungen und Fallstricke. Falls Sie konkrete Fragestellungen haben, bringen Sie diese bitte mit.
Methode
Referate und Fallbeispiele, Diskussion im Plenum
Referent
Mitarbeitende des Kantonalen Sozialamtes Baselland